ErwGr. 2

REG_2014_1201 · zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2011, 1. Juli 2012 und 1. Juli 2013

Im Rahmen eines allgemeinen Ansatzes zur Beilegung der Streitigkeiten und um dem Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2013 in der Rechtssache C-63/12 (3), Kommission gegen Rat, nachzukommen, haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnungen (EU) Nr. 422/2014 (4) und (EU) Nr. 423/2014 (5) mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bzw. 1. Juli 2012 angenommen. Diese Angleichungen erfordern die entsprechenden rückwirkenden Anpassungen des Beitragssatzes zum Versorgungssystem für die Jahre 2011, 2012 und 2013.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.07.2025

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