ErwGr. 8

REG_2014_1221 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für das Jahr 2015 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 und (EU) Nr. 1180/2013

Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Gutachten kann der Fischereiaufwand für die Dorschbestände in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 der Ostsee flexibel gesteuert werden, ohne die Ziele des Ostsee Dorschplans in Frage zu stellen und ohne dass dies zu einer Zunahme der fischereilichen Sterblichkeit führt. Durch diese Flexibilität könnte der Fischereiaufwand effizienter gesteuert werden, wenn die Quoten nicht gleichmäßig auf die Fischereiflotte eines Mitgliedstaats aufgeteilt sind, und es könnte rasch auf den Tausch von Quoten reagiert werden. Daher sollte ein Mitgliedstaat einem Fischereifahrzeug unter seiner Flagge eine höhere Zahl von Tagen außerhalb des Hafens zuteilen können, wenn die gleiche Zahl von Tagen außerhalb des Hafens anderen Schiffen unter seiner Flagge entzogen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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