Art. 25

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Bei der Anwendung der in Artikel 24 Absatz 2 genannten verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen berücksichtigen die zuständigen Behörden alle relevanten Umstände, darunter, soweit angemessen,
a)die Schwere und Dauer des Verstoßes;
b)das Maß an Verantwortung der für den Verstoß verantwortlichen Person;
c)die Auswirkungen des Verstoßes auf die Interessen der Kleinanleger;
d)die Kooperationsbereitschaft der für den Verstoß verantwortlichen Person;
e)frühere Verstöße der für den Verstoß verantwortlichen Person;
f)von der für den Verstoß verantwortlichen Person nach dem Verstoß zur Verhinderung erneuter Verstöße gefasste Maßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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