ErwGr. 14

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Wenn die Europäischen Aufsichtsbehörden die technischen Standards für den Inhalt des Basisinformationsblatts so ausarbeiten, dass die Anlagestrategien und deren Ziele im Einklang mit dieser Verordnung präzise zum Ausdruck gebracht werden, sollten sie sicherstellen, dass der PRIIP-Hersteller eine klare und verständliche Sprache verwendet, die den Kleinanlegern zugänglich sein sollte, und dass bei der Beschreibung der Art und Weise, wie die Anlageziele erreicht werden, einschließlich der Beschreibung der verwendeten Finanzinstrumente, Fachjargon und Fachterminologie der Finanzbranche, der bzw. die den Kleinanlegern nicht unmittelbar verständlich ist, vermieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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