ErwGr. 16

REG_2014_1286 · über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Auf nationaler Ebene werden bereits Rechner für Anlageprodukte entwickelt. Damit diese Rechner jedoch für die Verbraucher ihren vollen Nutzen entfalten können, sollten sie die Kosten und Gebühren, die von den verschiedenen PRIIP-Herstellern berechnet werden, sowie alle weiteren Kosten und Gebühren, die von Vermittlern oder anderen Stellen der Anlagekette berechnet werden und die nicht bereits von den PRIIP-Herstellern einbezogen wurden, erfassen. Die Kommission sollte darüber Bericht erstatten, ob diese Instrumente in jedem Mitgliedstaat online verfügbar sind und ob sie zuverlässige und präzise Berechnungen der Gesamtkosten und -gebühren für alle Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, liefern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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