über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen
REG_2014_1321 · 232 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- Art. 1Ziel und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- Art. 4Erteilung von Genehmigungen für Instandhaltungsbetriebe
- Art. 5Freigabeberechtigtes Personal
- Art. 6Anforderungen an Ausbildungsbetriebe
- Art. 7
- Art. 8Inkrafttreten
- Art. 9Maßnahmen der Agentur
- Anhang VAufgehobene Verordnung mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
- Anhang VIEntsprechungstabelle
über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.