ErwGr. 3

REG_2014_133 · zur Anpassung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission an den technischen Fortschritt hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte

Die Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren müssen hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) an den technischen Fortschritt angepasst werden. Deshalb müssen Vorschriften für die Typgenehmigung und die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Motoren und Fahrzeuge mit Zweistofftechnologien vorgesehen werden. Ferner sollten zusätzliche Angelegenheiten geregelt werden, die mit gasförmigen Kraftstoffen betriebene Motoren betreffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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