ErwGr. 6

REG_2014_133 · zur Anpassung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission an den technischen Fortschritt hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte

Hinsichtlich der technischen Vorschriften für die Mitgliedstaaten, Hersteller und Technischen Dienste, die bei der Typgenehmigung und für die Übereinstimmung im Betrieb gelten, wird in der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 wiederholt auf die Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verwiesen, insbesondere auf die UNECE-Regelung Nr. 49 (4). Da das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) eine Änderungsserie 06 zur UNECE-Regelung Nr. 49 verabschiedet hat, müssen die Verweise auf die Euro-VI-Norm hinsichtlich der UNECE-Regelung Nr. 49 aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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