Art. 1 – Gegenstand

REG_2014_1367 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten (2015 und 2016)

Mit dieser Verordnung werden für die Jahre 2015 und 2016 die jährlichen Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union für Fischbestände bestimmter Tiefseearten in Unionsgewässern und bestimmten Nicht-Unionsgewässern, in denen Fangbeschränkungen erforderlich sind, festgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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