ErwGr. 7

REG_2014_139 · zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Hinsichtlich der Kontrolle von Hindernissen in der Flugplatzumgebung sowie anderer Tätigkeiten außerhalb der Flugplatzgrenzen kann jeder Mitgliedstaat verschiedene Behörden und andere Stellen mit der Überwachung, Bewertung und Minderung von Risiken betrauen. Diese Verordnung bezweckt keine Änderung der derzeitigen Zuweisung von Aufgaben in einem Mitgliedstaat. Innerhalb eines jeden Mitgliedstaats sollte jedoch eine nahtlose Organisation der Kompetenzen bezüglich der Sicherung der Flugplatzumgebung und der Überwachung und Minderung von Risiken, die durch menschliche Tätigkeiten verursacht sind, sichergestellt werden. Es sollte daher sichergestellt werden, dass Behörden, die mit Aufgaben zur Sicherung der Flugplatzumgebung betraut sind, über ausreichende Zuständigkeiten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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