ErwGr. 4

REG_2014_208 · über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine

Im Beschluss 2014/119/GASP ist vorgesehen, dass im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in der Ukraine die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, sowie der für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen, natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingefroren werden. Diese Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang jenes Beschlusses aufgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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