ErwGr. 1

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, bei dem die Strategie der Union für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ("Strategie Europa 2020") verabschiedet wurde, haben sich die Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, bis 2020 die Zahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen zu verringern. Allerdings waren im Jahr 2011 fast ein Viertel der in der Union lebenden Menschen (119,82 Millionen), d. h. fast 4 Millionen Menschen mehr als im Vorjahr, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut und soziale Ausgrenzung sind in der Union jedoch nicht gleichmäßig verteilt, und ihr Schweregrad variiert zwischen den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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