ErwGr. 60

REG_2014_223 · zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Es sollte dafür gesorgt werden, dass der Fonds Maßnahmen ergänzt, die als Maßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion aus dem ESF finanziert werden, und zugleich ausschließlich den am stärksten benachteiligten Personen zugutekommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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