ErwGr. 8

REG_2014_248 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften

Mehrere Großnutzer von Lastschriftverfahren haben bereits angekündigt, die Umstellung erst kurz vor dem Endtermin vornehmen zu wollen. Jede Verschiebung einer geplanten Umstellung könnte sich vorübergehend auf Zahlungseingänge und Cashflows und damit auf die Liquidität der betroffenen Unternehmen auswirken. Eine verspätete Umstellung in großem Maßstab könnte auch gewisse Engpässe bewirken, was insbesondere für Banken und Software-Anbieter gilt, die sich vor Kapazitätsengpässe gestellt sehen könnten. Eine zusätzliche zeitliche Marge würde auch eine graduellere Einführung des neuen Systems ermöglichen. Marktteilnehmer, die mit den notwendigen Anpassungen an die SEPA-Vorgaben noch nicht begonnen haben, werden aufgerufen, dies so rasch wie möglich zu tun. Marktteilnehmer, die bereits mit der Anpassung ihrer Zahlungsprozesse begonnen haben, sollten die Umstellung jedoch so schnell wie möglich zum Abschluss bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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