ErwGr. 2

REG_2014_249 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 827/2004 des Rates über das Verbot der Einfuhr von atlantischem Großaugenthun (Thunnus obesus) mit Ursprung in Bolivien, Kambodscha, Äquatorialguinea, Georgien und Sierra Leone und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1036/2001

Die ICCAT-Konvention bietet einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Bestandserhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im Atlantik und den angrenzenden Gewässern. Durch die ICCAT-Konvention wurde eine Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) eingesetzt, die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen annimmt. Diese Maßnahmen sind für die Vertragsparteien verbindlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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