Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2014_251 · über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates

(1)Mit dieser Verordnung werden Regeln für die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie zum Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse festgelegt.
(2)Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gilt für die Aufmachung und Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse, sofern in dieser Verordnung keine abweichenden Bestimmungen festgelegt sind.
(3)Diese Verordnung gilt für alle in der Union in Verkehr gebrachten aromatisierten Weinerzeugnisse, unabhängig davon, ob sie in den Mitgliedstaaten oder in Drittländern hergestellt wurden, sowie für alle in der Union hergestellten aromatisierten Weinerzeugnisse, die für die Ausfuhr bestimmt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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