ErwGr. 11

REG_2014_251 · über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates

Darüber hinaus sollte der zur Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Ethylalkohol ausschließlich landwirtschaftlichen Ursprungs sein, um den Erwartungen der Verbraucher und den traditionellen Verfahren Rechnung zu tragen. Auf diese Weise wird auch eine Absatzmöglichkeit für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse gewährleistet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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