ErwGr. 9

REG_2014_251 · über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates

Aromatisierte Weinerzeugnisse sollten nach bestimmten Regeln und Einschränkungen erzeugt werden, die gewährleisten, dass den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualität und Herstellungsverfahren Genüge getan wird. Die Herstellungsverfahren sollten festgelegt werden und die Kommission sollte generell die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) empfohlenen und veröffentlichten Normen berücksichtigen, um den internationalen Normen in diesem Bereich gerecht zu werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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