ErwGr. 1

REG_2014_255 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98 des Rates im Bereich der Einfuhr von Olivenöl und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden delegierten Befugnisse und Durchführungsbefugnisse

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2008/97 des Rates (2) werden der Kommission Befugnisse übertragen, die sie zum Erlass von Durchführungsbestimmungen zu den Sonderregelungen für die Einfuhr von Olivenöl und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei ermächtigen. Die Verordnung überträgt der Kommission auch Befugnisse, um Änderungen der genannten Verordnung vorzunehmen, falls sich die im Rahmen des betreffenden Assoziierungsabkommens vorgesehenen Sonderregelungen ändern sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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