ErwGr. 2

REG_2014_255 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98 des Rates im Bereich der Einfuhr von Olivenöl und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden delegierten Befugnisse und Durchführungsbefugnisse

Mit der Verordnung (EG) Nr. 779/98 des Rates (3) wurden der Kommission Befugnisse zum Erlass von besonderen Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Einfuhrregelung übertragen, die für die in Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten Waren mit Ursprung in der Türkei gilt, die im Rahmen des Beschlusses Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei (4) zur Einfuhr in die Union zugelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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