Art. 53 – Inkrafttreten

REG_2014_312 · zur Festlegung eines Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Unbeschadet des Artikels 28, des Artikels 33 Absatz 5, des Artikels 38 Absatz 1, des Artikels 45 Absatz 4, des Artikels 46 Absatz 3, des Artikels 51 und des Artikels 52 gilt diese Verordnung ab dem 1. Oktober 2015.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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