Art. 2

REG_2014_32 · zur Einleitung einer „Neuausführerüberprüfung“ der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China, geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013 des Rates, zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die Einfuhren der von einem Ausführer in diesem Land stammenden Ware und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren

Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011, geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013, eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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