ErwGr. 2

REG_2014_36 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aminopyralid, Chlorantraniliprol, Cyflufenamid, Mepiquat, Metalaxyl-M, Propamocarb, Pyriofenon und Quinoxyfen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprol für die Anwendung bei Roten Rüben, Karotten, Knollensellerie, Meerrettich, Erdartischocken, Pastinaken, Petersilienwurzeln, Schwarzwurzeln, Kohlrüben, Weißen Rüben und sonstigem Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Zuckerrüben und Rettich) wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der geltenden RHG gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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