ErwGr. 4

REG_2014_36 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aminopyralid, Chlorantraniliprol, Cyflufenamid, Mepiquat, Metalaxyl-M, Propamocarb, Pyriofenon und Quinoxyfen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Aminopyralid wurde ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 395/2005 für die Anwendung bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs gestellt, und zwar in Anbetracht der Rückstandsgehalte in Futtermitteln aufgrund der Anwendung von Aminopyralid auf Weideland. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässige Anwendung von Aminopyralid auf Weideland in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Bolivien, Argentinien und Brasilien zu Rückständen führt, die die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass die RHG erhöht werden sollten, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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