ErwGr. 11

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Die Entwicklung anderer Instrumente zur Erfassung von Sicherheitsinformationen zusätzlich zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Systemen sollte gefördert werden, um weitere Informationen, die zur Erhöhung der Flugsicherheit beitragen könnten, zu erfassen. Gut funktionierende Systeme zur Erfassung von Sicherheitsinformationen, die bereits in Organisationen bestehen, sollten neben den Systemen, die für die Zwecke dieser Verordnung einzurichten sind, weiterbetrieben werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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