ErwGr. 5

REG_2014_376 · über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Unfällen häufig sicherheitsbezogene Störungen und Mängel vorangehen, aus denen sich das Vorliegen von Sicherheitsgefahren ergibt. Sicherheitsinformationen sind daher eine wichtige Grundlage für die Aufdeckung potenzieller Sicherheitsgefahren. Außerdem ist zwar die Fähigkeit, Lehren aus Unfällen zu ziehen, von entscheidender Bedeutung, doch ist deutlich geworden, dass rein reaktive Systeme von begrenztem Nutzen sind, wenn es darum geht, weitere Verbesserungen zu erzielen. Daher sollten reaktive Systeme durch proaktive Systeme ergänzt werden, bei denen andere Arten von Sicherheitsinformationen verwendet werden, damit wirksame Verbesserungen der Flugsicherheit erzielt werden können. Die Union, ihre Mitgliedstaaten, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden „Agentur“) und Organisationen sollten durch die Einführung proaktiverer und evidenzbasierter Sicherheitssysteme mit Schwerpunkt auf der Unfallverhütung auf der Grundlage einer Analyse aller einschlägigen Sicherheitsinformationen, einschließlich der Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt, zur Verbesserung der Flugsicherheit beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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