Art. 1

REG_2014_423 · zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2012

Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 wird das Datum „1. Juli 2011“ in Artikel 63 Absatz 2 des Statuts durch „1. Juli 2012“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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