ErwGr. 19

REG_2014_43 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (2014)

Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2013 eine Verlängerung der bestehenden TACs und Quoten für Roten Thun um ein Jahr angenommen und die TACs und Quoten für Schwertfisch im Nordatlantik und im Südatlantik sowie für Weißen Thun im Nordatlantik für den Zeitraum 2014-2016 in derzeitiger Höhe bestätigt. Folglich bleiben die Quoten der Union für diese Bestände gegenüber 2013 unverändert. Obwohl die TAC für Weißen Thun im Südatlantik für den Zeitraum 2014-2016 ebenfalls in derzeitiger Höhe beibehalten wurde, sind die individuellen Quoten der Vertragsparteien, einschließlich der Union, leicht gekürzt worden, um einer anderen Vertragspartei eine Quote gewähren zu können. Diese Maßnahmen sollten im Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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