Art. 2 – Inkrafttreten und Geltung

REG_2014_432 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
Allerdings gilt
a)Artikel 1 Nummer 3 ab dem 4. Mai 2014 und
b)Artikel 1 Nummer 8 mit Wirkung vom 1. Februar 2014.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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