ErwGr. 10

REG_2014_468 · zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung)

Die EZB misst der umfassenden Prüfung von Kreditinstituten, einschließlich einer Bilanzbewertung, die sie vor Übernahme ihrer Aufgaben durchzuführen hat, große Bedeutung bei; das betrifft auch die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet und somit dem SSM nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Tag der Übernahme der Aufsicht beitreten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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