Anhang I

REG_2014_506 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Ethyllaurylarginat als Konservierungsmittel in bestimmten wärmebehandelten Fleischerzeugnissen

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
1.In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“) nach dem Eintrag für den Zusatzstoff „E 242 (Dimethyldicarbonat)“ der folgende neue Eintrag eingefügt: „E 243 Ethyllaurylarginat“
„E 243 Ethyllaurylarginat“
2.In Teil E wird in der Lebensmittelkategorie 08.2.2 („Wärmebehandeltes verarbeitetes Fleisch“) der folgende neue Eintrag eingefügt: „E 243 Ethyllauroylarginat 160 Ausgenommen emulgierte Würste, geräucherte Würste und Leberpastete“
„E 243 Ethyllauroylarginat 160 Ausgenommen emulgierte Würste, geräucherte Würste und Leberpastete“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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