ErwGr. 11

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Finanzierung der GFP und der IMP aus einem einzigen Fonds, dem EMFF, sollte der Notwendigkeit der Vereinfachung gerecht werden und die Integration beider Politikbereiche verstärken. Die Ausdehnung der geteilten Mittelverwaltung auf Verarbeitung und Vermarktung einschließlich Ausgleichszahlungen für Gebiete in äußerster Randlage, auf Kontrolltätigkeiten und Datenerhebung, auf Verwaltungstätigkeiten sowie auf die IMP sollte zu einer weiteren Vereinfachung sowie dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Kommission und Mitgliedstaaten zu senken sowie eine bessere Kohärenz und Wirksamkeit der gewährten Unterstützung zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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