ErwGr. 13

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Es ist erforderlich, zwischen den Kategorien von Kontroll- und Durchführungsmaßnahmen, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung kofinanziert werden, und solchen, die im Rahmen der direkten Mittelverwaltung kofinanziert werden, zu unterscheiden. Es ist wichtig, die Mittel abzugrenzen, die für die Kontrollen und die Datenerhebung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aufgewendet werden sollen, und dabei Flexibilität zwischen diesen beiden Maßnahmenkategorien zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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