ErwGr. 49

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Aquakultur trägt zu Wachstum und Beschäftigung in ländlichen und in Küstengebieten bei. Es ist daher wichtig, dass Aquakulturbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), Zugang zum EMFF haben und dieser dazu beiträgt, neue Aquakulturbetreiber ins Geschäft zu bringen. Um Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsleistung der Aquakultur zu erhöhen, ist es von großer Bedeutung, dass Innovation und Unternehmergeist stimuliert werden. Der EMFF sollte daher innovative Vorhaben und die Entwicklung von Aquakulturbetrieben allgemein, einschließlich der Bereiche Non-Food- und Off-Shore-Aquakultur, und ergänzende Tätigkeiten wie beispielsweise Angeltourismus, Umweltleistungen im Bereich Aquakultur oder Schulungsmaßnahmen fördern können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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