ErwGr. 52

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Um eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Aquakultur zu fördern, sollte der EMFF Aquakultureinrichtungen, die ein hohes Umweltschutzniveau aufweisen, sowie die Umstellung von Aquakulturbetrieben auf Öko-Management, den Einsatz von Audit-Systemen und die Umstellung auf ökologische Aquakultur fördern können. Der EMFF sollte ebenfalls Aquakultureinrichtungen unterstützen können, die bestimmte Umweltdienste leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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