Anhang IV – Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, auf die zusätzliche Einfuhrzölle im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 erhoben werden können

REG_2014_510 · zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates

KN-Code Warenbezeichnung
0403 10 51 bis 0403 10 99 Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
0403 90 71 bis 0403 90 99 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
0710 40 00 Zuckermais (auch in Wasser oder Dampf gekocht), gefroren
0711 90 30 Zuckermais, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
1517 10 10 Margarine, ausgenommen flüssige Margarine, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
1517 90 10 andere genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle des Kapitels 15, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 , mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
1702 50 00 chemisch reine Fructose
2005 80 00 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ungefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
2905 43 00 Mannitol
2905 44 D-Glucitol (Sorbit)
Ex 3502 Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate: Eieralbumin:
ex 3502 11 getrocknet:
3502 11 90 anderes als ungenießbar oder ungenießbar gemacht
ex 3502 19 anderes:
3502 19 90 anderes als ungenießbar oder ungenießbar gemacht
ex 3502 20 Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen:
andere als ungenießbar oder ungenießbar gemacht
3502 20 91 getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.)
3502 20 99 andere
3505 10 10 Dextrine
3505 10 90 Andere modifizierte Stärken als Dextrine, ausgenommen veretherte Stärken und veresterte Stärken
3505 20 Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
3809 10 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten
3824 60 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905 44

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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