Anhang V – Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a (1)

REG_2014_510 · zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates

KN-Code Bezeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
ex 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ex 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch
0407 21 00 Vogeleier in der Schale, frisch, von Hühnern (Gallus domesticus), andere als Bruteier
0709 99 60 Zuckermais, frisch oder gekühlt
0712 90 19 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Hybriden zur Aussaat
Kapitel 10 Getreide ( 2)
1701 Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
(1)Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in unverändertem Zustand oder nach Verarbeitung für die Herstellung von Waren der Tabelle 1 des Anhangs I verwendet wurden oder als verwendet gelten.
(2)Ausgenommen Weizen und Mengkorn zur Aussaat der Unterpositionen 1001 11 00 , 1001 91 10 , 1001 91 20 und 1001 91 90 , Roggen zur Aussaat der Unterposition 1002 10 00 , Gerste zur Aussaat der Unterposition 1003 10 00 , Hafer zur Aussaat der Unterposition 1004 10 00 , Mais zur Aussaat der Unterposition 1005 10 , Reis zur Aussaat der Unterposition 1006 10 10 , Sorghum zur Aussaat der Unterposition 1007 10 und Hirse zur Aussaat der Unterposition 1008 21 00 .

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang V REG_2014_510 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang V REG_2014_510 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.