ErwGr. 32

REG_2014_513 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates

Die Kommission sollte die Durchführung des Instruments gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 mithilfe von Schlüsselindikatoren zur Evaluierung der Ergebnisse und der Auswirkungen überwachen. Die Indikatoren sollten zusammen mit der jeweiligen Ausgangslage die Mindestgrundlage für die Evaluierung des Umfangs bilden, in dem die Ziele des Instruments erreicht wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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