ErwGr. 33

REG_2014_513 · zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates

Um den Erfolg des Fonds zu messen, sollten gemeinsame Indikatoren für jedes spezifische Ziel des Instruments festgelegt werden. Die Messung des Erfolgs im Hinblick auf die spezifischen Ziele mithilfe der gemeinsamen Indikatoren bedeutet nicht, dass die Maßnahmen in Bezug auf diese Indikatoren zwingend umgesetzt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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