Art. 8 – Unionsmaßnahmen und Soforthilfe in oder mit Bezug zu Drittländern

REG_2014_514 · zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

(1)Die Kommission kann beschließen, im Einklang mit den in den spezifischen Verordnungen festgelegten Zielen und Maßnahmen Unionsmaßnahmen und Soforthilfe in oder mit Bezug zu Drittländern zu finanzieren.
(2)Bei direkter Mittelverwaltung können folgende Akteure Anträge auf Finanzhilfe einreichen: a) Mitgliedstaaten; b) Drittländer in hinreichend begründeten Fällen, in denen Finanzhilfe erforderlich ist, um die Ziele dieser Verordnung und der spezifischen Verordnungen zu erreichen; c) von Drittländern und der Union oder von Mitgliedstaaten eingerichtete gemeinsame Stellen; d) internationale Organisationen, einschließlich regionaler Organisationen, Einrichtungen, Abteilungen und Missionen der Vereinten Nationen, internationale Finanzinstitutionen und Entwicklungsbanken sowie Institutionen der internationalen Gerichtsbarkeit, sofern sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der betreffenden spezifischen Verordnung(en) leisten; e) das IKRK und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; f) Nichtregierungsorganisationen, die in der Union und den an der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands beteiligten Ländern ansässig und registriert sind; g) Unionsagenturen für Soforthilfe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 REG_2014_514 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 REG_2014_514 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.