ErwGr. 28

REG_2014_514 · zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements

Darüber hinaus sollte eine jährliche Vorfinanzierung vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über ausreichende Mittel zur Durchführung ihrer nationalen Programme verfügen. Die jährlichen Vorfinanzierungsbeträge sollten in jedem Jahr bei der Zahlung des Jahressaldos verrechnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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