Art. 10 – Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung, angesichts der Ergebnisse des Politikdialogs gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und im Einklang mit den Zielen der nationalen Programme gemäß Artikel 19 dieser Verordnung werden aus dem Fonds Maßnahmen gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten konzentrieren:
a)Ausarbeitung von Strategien zur Förderung der legalen Migration, wobei flexible Zulassungsverfahren leichter eingerichtet und angewandt werden sollen;
b)Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Drittländern und den Personalagenturen, den Arbeitsverwaltungen und den Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Migrationsrechts der Union, Konsultationsverfahren mit Beteiligten, Beratung durch Sachverständige, Informationsaustausch über den Umgang mit zielspezifischen Nationalitäten oder Kategorien von Drittstaatsangehörigen im Hinblick auf den Bedarf des Arbeitsmarkts;
c)Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihre Einwanderungsstrategien, -politik und -maßnahmen über verschiedene Ebenen und Bereiche der Verwaltung hinweg zu entwickeln, durchzuführen, Monitoring durchzuführen und zu evaluieren, insbesondere Stärkung ihrer Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von detaillierten und systematischen Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und -ströme und Aufenthaltstitel sowie Entwicklung von Monitoring-Instrumenten, Evaluierungskonzepten, Indikatoren und Vorgaben zur Messung des Erfolgs der Strategien;
d)Schulung der Empfänger gemäß Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und des Personals, das öffentliche und private Dienstleistungen erbringt, einschließlich von Bildungseinrichtungen, Förderung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen, der Zusammenarbeit, der Vernetzung und der interkulturellen Kapazitäten sowie Verbesserung der Qualität der geleisteten Dienste;
e)Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrations- und Diversitätsmanagement, insbesondere durch die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter, durch die Beamte aus den verschiedenen Ebenen der nationalen Verwaltungen rasch Informationen über andernorts gesammelte Erfahrungen und bewährte Vorgehensweisen erhalten können und nach Möglichkeit Ressourcen zwischen den jeweiligen Behörden sowie zwischen Regierungs- und Nichtregierungsstellen gebündelt werden, um Drittstaatsangehörigen unter anderem durch jeweils eine einzige Anlaufstelle (d.h. Zentren zur koordinierten Integrationsförderung) auf wirksamere Weise Dienstleistungen zu erbringen;
f)Beitrag zu einem dynamischen Interaktionsprozess für Integrationsstrategien auf lokaler und regionaler Ebene, durch den Aufbau von Plattformen zur Konsultation von Drittstaatsangehörigen, den Austausch von Informationen unter den Beteiligten und Plattformen für den interkulturellen und interreligiösen Dialog zwischen Gemeinschaften von Drittstaatsangehörigen und/oder zwischen diesen und der Aufnahmegesellschaft und/oder zwischen ihnen und staatlichen Entscheidungsträgern;
g)Maßnahmen zur Förderung und Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten, wobei der Schwerpunkt unter anderem auf dem Austausch von Informationen, bewährten Vorgehensweisen und Strategien und der Ausarbeitung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen liegt, auch im Hinblick auf die Wahrung der Integrität der Einwanderungssysteme der Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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