Art. 13 – Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Im Rahmen des spezifischen Ziels gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung, angesichts der Ergebnisse des Politikdialogs gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und im Einklang mit den Zielen der nationalen Programme gemäß Artikel 19 dieser Verordnung werden hinsichtlich der praktischen Zusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert:
a)Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Intensivierung der operativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für Rückkehrmaßnahmen zuständigen Dienststellen und anderen Behörden der Mitgliedstaaten, die an der Rückführung beteiligt sind, auch mit Blick auf die Kooperation mit den Konsularbehörden und für Einwanderung zuständigen Dienststellen von Drittländern sowie gemeinsame Rückführungsaktionen;
b)Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Drittländern und den für Rückführungsmaßnahmen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Drittländer für die Durchführung von Rückübernahme- und Reintegrationsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen von Rückübernahmeabkommen;
c)Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit, eine wirksame und nachhaltige Rückkehrpolitik zu betreiben, insbesondere durch Informationsaustausch über die Lage in den Rückkehrländern und über bewährte Vorgehensweisen, Erfahrungsaustausch und Bündelung von Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten;
d)Verbesserung der Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von detaillierten und systematischen Daten sowie detaillierten und aufgeschlüsselten Statistiken über Rückkehrverfahren und -maßnahmen, Aufnahme- und Haftkapazitäten, Abschiebungen und freiwillige Rückkehr, Monitoring und Reintegration;
e)Maßnahmen, die unmittelbar zur Evaluierung der Rückkehrpolitik beitragen, wie nationale Folgenabschätzungen, Umfragen bei Zielgruppen, Erarbeitung von Indikatoren und Benchmarking;
f)Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Drittländern zur Stärkung des Bewusstseins für geeignete legale Migrationskanäle und für die Risiken der illegalen Einwanderung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 13 REG_2014_516 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 13 REG_2014_516 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.