ErwGr. 38

REG_2014_516 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Obgleich es angemessen ist, jedem Mitgliedstaat einen Betrag auf der Grundlage der neuesten verfügbaren statistischen Daten zuzuweisen, sollte ein Teil der Fondsmittel auch für die Durchführung spezifischer Maßnahmen, die eine Kooperation von Mitgliedstaaten voraussetzen und für die Union von erheblichem Zusatznutzen sind, und für die Durchführung eines Neuansiedlungsprogramms der Union sowie für Maßnahmen, in deren Rahmen Personen, die internationalen Schutz genießen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden, vergeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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