Art. 5 – Durchführungsbefugnisse

REG_2014_539 · über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen betreffend
a)das für die Verwaltung der Präferenzeinfuhrregelung anzuwendende Verwaltungsverfahren;
b)die Mittel zur Feststellung des Ursprungs des unter die Präferenzeinfuhrregelung fallenden Erzeugnisses;
c)die Form und Gültigkeitsdauer der Ursprungsbescheinigung gemäß Artikel 2 Absatz 2;
d)gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer der Einfuhrlizenzen;
e)die Höhe der gemäß Artikel 3 zu leistenden Sicherheit;
f)die obligatorischen Mitteilungen an die Kommission durch die Mitgliedstaaten.
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Prüfverfahren gemäß Artikel 6 Absatz 2 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2014_539 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2014_539 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.