Art. 1

REG_2014_567 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zwecke der Anwendung des Übergangszeitraums zwischen dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds und dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Für den Übergangszeitraum zwischen dem 10. und dem 11. EEF werden die Artikel 1 bis 159 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 durch die im Anhang der vorliegenden Verordnung enthaltenen Artikel ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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