ErwGr. 3

REG_2014_567 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds für die Zwecke der Anwendung des Übergangszeitraums zwischen dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds und dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Es ist angebracht, die Durchführungsbestimmungen für die operative und finanzielle Verwaltung der Investitionsfazilität, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) durchgeführt wird, während dieses Übergangszeitraums und bis zum Inkrafttreten des Internen Abkommens über den 11. EEF genauso zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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