ErwGr. 16

REG_2014_601 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelkategorien von Fleisch und der Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe in Fleischzubereitungen

Was die traditionellen Erzeugnisse anbelangt, so dürften die beantragten Verwendungen der Lebensmittelzusatzstoffe die allgemeinen Bedingungen für deren Verwendung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erfüllen und insbesondere keine Irreführung der Verbraucher in den Mitgliedstaaten oder Regionen bewirken, in denen diese Erzeugnisse traditionell verzehrt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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