ErwGr. 6

REG_2014_609 · zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommission die Unterlagen und Angaben, die diese für die Ausübung der ihr in Bezug auf die Eigenmittel der Union übertragenen Befugnisse benötigt, bereithalten und sie ihr gegebenenfalls übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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