ErwGr. 8

REG_2014_609 · zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel

Es sollte eine getrennte Buchführung für die nicht eingezogenen Ansprüche vorgesehen werden. Diese Buchführung sowie die Übermittlung einer diesbezüglichen Vierteljahresübersicht sollten es der Kommission ermöglichen, das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Einziehung der Eigenmittel, insbesondere der durch betrügerische Praktiken und Unregelmäßigkeiten in Frage gestellten Eigenmittel, besser zu verfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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